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Wir sind wegen Förderung der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken im Sinne
der §§ 51 ff.AO, nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheides des Finanzamtes Sankt Augustin, StNr.222/5737/1036 vom 26.03.2010
als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.

Automatisch, zum Monatsende, werden die Bestätigungen über Geldzuwendungen allen Spendern zugesandt.
Vereinsregister Bonn Nr. 9184

 
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